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WHG-Beschichtung

Wo immer Flüssigkeiten und/oder Feststoffe durch Bauteile hindurch ins Erdreich gelangen und das Grundwasser belasten können, schreibt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorsorgliche Abdichtungsmaßnahmen vor. Biogasanlagen, Getreidelager, Tierställe, Hallenböden unter Produktionsanlagen, Werkstätten, Reinräume, Tanklager von Weingütern und Molkereien, Tiefgaragen und Parkhäuser etc. stattet EPOWIT mit WHG-konformen Boden- bzw. Sohlplattenbeschichtungen aus. Bauteilfugen werden gleichfalls undurchlässig verschlossen.

Der bedarfsspezifisch angepasste Bauteilschutz hilft, die strengen Gewässerschutzauflagen zu erfüllen. Damit sich Gebäudeeigentümer und Anlagenbetreiber sicher sein können, dass nichts ins Erdreich oder Grundwasser gelangen kann, wofür sie im Falle eines Falles haften müssten, sind kunstharzbasierte Bautenschutzprodukte erste Wahl. Die erfahrenen Spezialisten von EPOWIT verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweise und Genehmigungen für die flächendichte Aufbringung.

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